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   ArbG Stuttgart, 24.09.2009 - 12 Ca 1792/09   

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https://dejure.org/2009,5667
ArbG Stuttgart, 24.09.2009 - 12 Ca 1792/09 (https://dejure.org/2009,5667)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.2009 - 12 Ca 1792/09 (https://dejure.org/2009,5667)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 2009 - 12 Ca 1792/09 (https://dejure.org/2009,5667)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Keine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer mehrmaligen Inanspruchnahme der Pflegezeit (Unterbrechung der Pflegezeit) pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflegezeit - mehrmalige Inanspruchnahme

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflegezeit - Anspruch pro nahen Angehörigen

  • Betriebs-Berater

    Kein mehrmaliger Pflegezeitanspruch

  • hensche.de

    Pflegezeit, Freistellung

  • Betriebs-Berater

    Keine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer müssen Pflegezeit "am Stück" nehmen - Die sechs Monate auf getrennte Zeiträume aufzuteilen, ist nicht möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen zulässig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2477
  • BB 2010, 705
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 20 Sa 87/09

    Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 24.09.2009 - 12 Ca 1792/09 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.09.2009, Az: 12 Ca 1792/09 abgeändert.

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